Wer Steuern hinterzogen hat, hat sich strafbar gemacht und kann trotzdem seiner Strafe entgehen. Dies ermöglicht die sogenannte Selbstanzeige nach § 371 AO (Abgabenordnung). Mit einer Selbstanzeige, auch wenn die Steuerhinterziehung bereits vollzogen ist und somit ein beendetes Delikt darstellt, zeigt der sich selbst Anzeigende die sogenannte “tätige Reue”....