Kurzübersicht: Gewerbeschein

GewerbescheinWer in Deutschland ein Gewerbe ausübt, muss das beim Gewerbeamt anmelden. Dort muss er auch einen Gewerbeschein beantragen. Nur dann darf er als Gründer oder als Selbstständig tätig werden. Eine Ausnahme von dieser Pflicht gilt für Angehörige von Freien Berufen. Aus rechtlicher Sicht betreiben sie kein Gewerbe. Steuerberater, Ärzte, Künstler und Journalisten, um nur einige Beispiele zu nennen, benötigen für ihre Tätigkeit keinen Gewerbeschein.

Was im Gewerbeschein steht

Ein Gewerbeschein bestätigt, dass beim zuständigen Amt ein Gewerbe angemeldet worden ist. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Erlaubnis- oder um eine Berechtigungskarte. Auf einem genormten Vordruck im A4-Format ist die Tätigkeit bezeichnet, die der Gewerbetreibende ausführt. Einige dieser Tätigkeiten lassen sich einfach in wenigen Worten formulieren. Ist das nicht möglich, darf die Tätigkeit aber auch auf einem beigefügten Blatt ausführlicher dargestellt werden. Überhaupt sollte der Rahmen bei der Frage nach der Tätigkeit etwas weiter gefasst werden. Soll die Geschäftstätigkeit später erweitert werden, geht das zwar ohne Probleme, jedoch kommen auf den Inhaber eines Gewerbes mit einer Änderung zusätzliche Kosten zu -hierzu informiert das Gründerportal gruendercheck.com zum Beispiel.

Wichtige Angaben

In dem Dokument steht außerdem, ab welchem Zeitpunkt das Gewerbe ausgeübt wird. Dokumentiert ist dort auch, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt. Wichtig ist der Sitz des Unternehmens einschließlich eventueller Zweigniederlassungen. Ein Gewerbeschein gibt Auskunft über die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, dabei zählt der Gewerbetreibende als Person nicht mit. Nicht zuletzt gibt der Schein Auskunft über die Rechtsform des Unternehmens. Es kann sich dabei um eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handeln. Häufig sind auch Einzelunternehmen oder die Rechtsform einer GmbH.

6 Kommentare
  1. Ich bin wirklich froh, üer solche fundierten Artikel, weil das Thema mit dem Gewerbe mehr als undurchsichtig und kompliziert erscheint. Man weiß nun wirklich nicht, wie man da einen Fehler umgeht, wenn man keine Hilfe erhält. Toll!

  2. Der Artikel ist von essentieller Bedeutung, es gibt nicht ärgerliches, als wenn man lange Wartezeiten vor dem Sachbearbeiter nehmen muss, um kurze Zeit später zu erfahren es fehlt ein Dokument. Ich beabsichtige in naher Zukunft, einen Gewerbeschein zu beantragen und daher finde ich den Tipp sehr hilfreich. Habe noch Zeit es gründlich zu studieren.

  3. Hallo Vicent,

    vielen Dank für den Artikel. Ich hatte damals selbst zu kämpfen mit meinem Gewerbeschein. Lange Wartezeiten im Bürgerbüro und dann hat die Bearbeitung selbst auch noch viel Zeit ein Anspruch genommen. Vielen Dank für die Informationen, diese können gerade beim anmelden des Gewerbes hilfreich sein.

  4. Ich möchte gerne ein Fitnessstudio starten. Und was soll ich sagen… ohne das Internet wäre ich noch nicht so weit gekommen. Auch dieser Artikel hat mich wieder ein Stück weiter gebracht.

    Aber ich glaube, dass ich trotzdem noch ein gutes Stück vor mir habe…

  5. Danke für den guten Überblick und den Link – hat mir wirklich viel weitergeholfen. Werde mich dann mal auf die Socken machen und mein Gewerbe anmelden :)

  6. Danke für diesen Beitrag!
    Das ist eine gute Anleitung für den Start in die Selbstständigkeit.

SCHREIBE EINEN KOMMENTAR